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Güterwagenhaftpflichtversicherung

Haftungsgrundlagen für Halter von Güterwagen sind zentral die lokalen gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern, die Regelungen gem. Mietvertrag und im Hinblick auf die Verwendung von Güterwagen als Beförderungsmittel durch Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Bestimmungen des "Allgemeinen Vertrages für die Verwendung von Güterwagen (AVV)".

 

Der AVV behandelt u.a. die Haftung für Schäden, die durch einen Wagen verursacht werden (Kapitel VI) als auch die Haftung für Bedienstete und andere Personen (Kapitel VII). Gleichzeitig wird eine Verschuldenshaftung des Halters in Verbindung mit einer Haftungsfreistellung zu Gunsten des verwendenden EVU's zementiert.


(Haftpflicht-) Versicherungsschutz wird dem Wagenhalter für den Fall gewährt, dass er wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses, das den Tod, die Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden) oder die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, für diese Folgen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts von einem Dritten in Anspruch genommen wird.


Besonderheiten:

  • Hohe Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden, ggf. ergänzt durch zusätzliche Exzedentenlösungen.
  • Modifizierter Versicherungsschutz für Schadenereignisse im Ausland.
  • Umwelthaftpflichtversicherung in modifizierter Form (auch als Störfalldeckung).
  • Mitversicherung von Haftungsrisiken anlässlich der technischen Verwaltung fremder Wagen und / oder Übernahme der ECM-Funktion ("Entity in Charge of Maintenance") anlässlich der Verwaltung von Güterwagen für Dritte.
  • Versicherungsnachweis entsprechend der Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung (EBHaftPflV).

 

 

 

 

 

GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH



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