Industrie & Gewerbe


Industrie-Strafrechtsschutzversicherung

 

Das deutsche Recht sieht nicht vor, Unternehmen zu bestrafen. Stattdessen werden bei Gesetzeswidrigkeiten Führungskräfte und Mitarbeiter persönlich in die Verantwortung genommen. Führungskräfte haben überdies für strafbares Fehlverhalten von Mitarbeitern oder Subunternehmern einzustehen. 

 

Mit einer individuellen Industrie-Strafrechtsschutzversicherung sichern Sie sich und Ihre Mitarbeiter gegen die Risiken und Kosten einer straf­rechtlichen Verfolgung ab – rechtlich sowie finanziell. Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren können sich über Jahre und mehrere Instanzen hinweg ziehen. Das kann enorme Kosten verursachen.

 

Das leistet die GBH Industrie-Strafrechtsschutzversicherung

 

Unsere Industrie-Strafrechtsschutzversicherung sichert Sie vor unberechtigten strafrechtlichen Vorwürfen Dritter ab. Das beinhaltet unter anderem:

 

  • Strafverteidigerkosten
  • Gerichtskosten
  • Anwaltsgebühren
  • Sachverständigenkosten
  • Zeugenhonorare

 

Doppelter Vorteil:

 

Die GBH Industrie-Strafrechtsschutzversicherung deckt jene Kosten ohne Honorarbegrenzung. Damit überstehen Sie auch langwierige Verfahren. Mitversichert sind zudem Verteidigungskosten beim Vorwurf eines Verbrechens. Das deutsche Strafrecht unterscheidet bekanntlich zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“. Vergehen werden mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr geahndet, bei Verbrechen drohen längere Freiheitsstrafen. Unsere Industrie-Strafrechtsschutzversicherung unterstützt Sie in beiden Fällen.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt, um mehr über unsere GBH Industrie-Strafrechtsschutzversicherung zu erfahren und sich und Ihre Mitarbeiter vor strafrechtlicher Verfolgung und verbundenen Kosten zu schützen!

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GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH
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