Kredit


Bürgschaft


Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, im Notfall für dessen Verbindlichkeiten einzustehen. In der Regel handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die sich durch die Bürgschaft im Falle einer Zahlungsunfähigkeit ihres Schuldners absichert. Damit aber hat eine Bürgschaft direkte Auswirkungen auf die Kreditlinie eines Unternehmens.

 

GBH Kredit entwickelt für Sie alternative Lösungen, bei denen Sie in Kooperation, aber ohne Inanspruchnahme Ihrer Hausbank zu einer geeigneten Bürgschaft kommen. Damit gewinnen Sie neue Spielräume für Ihren Kontokorrentbereich.

 

Folgende Formen einer Bürgschaft kommen in Frage:

 

  • Anzahlungsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Mineralölbürgschaft
  • Zollbürgschaft
  • Mietkaution für Gewerbeobjekte
  • Bürgschaft nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Bürgschaft zur Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB
  • Bürgschaft zur Absicherung von Warenlieferungen, Tankkartenforderungen, Mitarbeiterbeteiligungen o. Ä.

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