Energie- und Versor­gungs­wirtschaft


GBH Eigen­schaden­ver­sicher­ung


Als absolut sinnvoller Versicherungsschutz für Versorgungsunternehmen darf die GBH Eigenschadenversicherung gelten. Sie ersetzt explizit solche Schäden, die eigene Mitarbeiter dem Unternehmen unmittelbar zugefügt haben.

 

Achtung: Eine Eigenschadenversicherung ergänzt oder ersetzt nicht die D&O-Versicherung!

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GAYEN & BERNS · HOMANN GMBH
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