Energie- und Versor­gungs­wirtschaft


Industrie-Strafrechtsschutzversicherung


Nach deutschem Recht können Unternehmen nicht bestraft werden. Was passiert deshalb, wenn Gesetzeswidrigkeiten geschehen? Führungskräfte und Mitarbeiter werden zur Verantwortung gezogen!

Entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren ziehen sich oft über Jahre und mehrere Instanzen hin – und dabei gigantische Summen an Gebühren sowie Anwalts- bzw. Sachverständigenkosten nach sich. Unser Spezial-Rechtschutz für Ver- und Entsorgungsunternehmen deckt diese Kosten ohne Honorarbegrenzung. Damit überstehen Sie auch langwierige Verfahren.

Eine von mehreren wegweisenden Besonderheiten: Mitversichert sind auch Verteidigungskosten beim Vorwurf eines Verbrechens. Dazu sollten Sie wissen, dass das deutsche Strafrecht zwischen „Vergehen“ und „Verbrechen“ unterscheidet. Während Vergehen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von maximal einem Jahr geahndet werden, drohen bei Verbrechen längere Freiheitsstrafen.

 

Viele Versicherer jedoch lassen Sie beim Vorwurf eines Verbrechens im Stich. Nicht so GBH! Die Industrie-Strafrechtsschutzversicherung sichert beide Varianten ab.

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